Kanzlei Angenvoort -Baier

Termine nach Vereinbarung

Ich bin für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag von 9-12 Uhr und 17-19 Uhr

Tel: 09722 - 944 28 98

Fachgebiete

Sozialrecht

Schicksalsschläge können jeden treffen: der Verlust des Arbeitsplatzes, ein Unfall, ein behindertes Kind, psychische Probleme.

Die Aufgabe des Sozialstaates ist es, jedem ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Ich sehe es als meine Aufgabe als Rechtsanwältin, die Ansprüche meiner Mandanten gegenüber Rentenversicherungen, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Job Center und anderen Behörden durchzusetzen.


Umweltrecht

Wir haben in den letzten 100 Jahren exzessiv auf Kosten unseres Planeten gelebt. 

Wasser, Luft und Boden gab es für fast umsonst. Deshalb haben die Umweltbelastungen zugenommen.

Umweltschutzverbände und Bürgerinitiativen wehren sich immer mehr. Das ist gut so. Aufgrund von Europäischen Gesetzesvorgaben und vor allem seit der Aarhus-Konvention wurden verbesserte Möglichkeiten zur Einflussnahme geschaffen.

Gerne unterstütze ich Umweltverbände und Bürgerinitiativen bei der Durchsetzung ihrer Ziele.

Arbeitsrecht

Sie haben Ihre Kündigung bekommen? Denken Sie an die Fristen, die einzuhalten sind: innerhalb von 3 Arbeitstagen sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden. Auch eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen.

Auch einen Aufhebungs- oder Änderungsvertrag sollten Sie nicht ohne Absprache eines Rechtsanwalts unterschreiben.

Familienrecht

Kein Rechtsgebiet stößt so an seine Grenzen, wie das Familienrecht. Es geht um den sehr persönlichen Bereich menschlichen Zusammenlebens. Manche Verletzungen können nur begrenzt durch Gesetze geregelt werden.
Ich sehe es als Aufgabe einer Rechtsanwältin an, die Rechte des Mandanten erst im vorgerichtlichen Bereich zu klären und deeskalierend zu wirken. Scheidung und Unterhaltssachen sind als fakten- und zahlenbezogene Angelegenheiten lösbar. Kinder jedoch sind keine Zahlen. Beim Sorge- und Umgangsrecht bedarf es eines sorgsamen Umgangs.

Asylrecht 

Niemand verlässt seine Heimat ohne Grund. Wer in einem fremden Land ankommt, ist auf die Hilfe von Rechtsanwälten angewiesen, um seine Rechte gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen.

Bei den Erstbefragungen müssen alle Details hinsichtlich der Verfolgung offengelegt werden. Ein Nachschieben von Fluchtgründen gilt als verspätet vorgebracht. In anderen Rechtsbereichen wird dies großzügiger gehandhabt.

Verkehrsrecht

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt? Vergessen Sie nicht Beweise zu sichern, indem Sie Zeugen nach Namen und Handynummern frage. Denken Sie daran, Fotos vom Unfall und den Fahrzeugschäden zu machen, und die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen.

Ärger mit der Kfz-Versicherung? Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Über Mich/ Aktuelles

Was sind die Aufgaben eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin?

Menschen kommen in Situationen, in denen sie ihre Rechte nicht mehr selbst durchsetzen können. Weil ihnen das Wissen fehlt, weil es an der nötigen Kraft oder der nötigen Objektivität fehlt.

Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei geht es auch um Respekt. Respekt für die Situation des Mandanten und auch für den Gegner. Bei verhärteten Fronten lassen sich Rechte schwerer durchsetzen.


Kosten


Information zu Anwaltsgebühren:

Anwaltsgebühren errechnen sich nach dem sogenannten Streitgegenstandswert.

Soll beispielsweise eine Summe von 3.000,-- € erstritten werden, ist der Streitgegenstandswert 3.000,-- €. Handelt es sich um fortlaufende Zahlungen (z.B. bei Unterhalt im Familienrecht) errechnet sich der Wert aus der jährlichen Zahlung. (z.B.: bei einem monatlichen Unterhaltsanspruch von 500,-- € beträgt der Streitgegenstandswert 12 x 500,-- € = 6.000,-- €).

Die Gebühr, die der Anwalt in Rechnung stellen kann, ergibt sich aus einer Gebührentabelle.

 

Für die außergerichtliche Vertretung kann der Anwalt folgende Rechnung stellen:

Gegenstandswert: 3.000,-- EUR

      1,3-Geschäftsgebühr, VV RVG 3100                                                           261,30 EUR

       Postentgeltpauschale, VV RVG 7002                                                            20,00 EUR

Zwischensumme:                                                   281,30 EUR

      19 % Umsatzsteuer, VV RVG 7008                                                               53,45 EUR

Gesamt:                                                                                                             334,75 EUR

 

Für die gerichtliche Vertretung:

Wird der Anwalt beauftragt, den Betrag vor Gericht geltend zu machen, fällt eine zusätzliche Gebühr an: die Terminsgebühr (im Falle des Streitwerts von 3.000,-- beläuft sich diese auf 287,03 € -incl. MwSt.

 

Die Gebührentabelle finden Sie auf folgender Internetseite:

www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2.html

Schließt der Anwalt einen Vergleich, erhält er nochmals gesonderte Gebühren. Diese sind höher, wenn dieser außergerichtlich geschlossen wird. Zweck dieser Regelung ist es, die Gerichte zu entlasten.

Wird der Rechtsstreit gewonnen, trägt der Gegner die Kosten des Verfahrens.

 

 

Im Sozialrecht gibt es jedoch eine Besonderheit:

 

In diesem Bereich wird entweder auch über Streitgegenstandswerte, oder aber über sogenannte Betragsrahmengebühren abgerechnet. Diese fallen an, wenn das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei ist. Dies ist es z.B. für Versicherte nach den Sozialgesetzbüchern (z.B wenn Rentenversicherungsansprüche, Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialhilfe etc. geltend gemacht wird) oder sozialrechtliche Ansprüche für Menschen mit Behinderung. Der Rahmen liegt zwischen 50,-- € und 550,-- €.

Der Anwalt kann für seine außergerichtliche Tätigkeit normalerweise nur die Mittelgebühr ansetzen: das heißt 300,-- €. Die Gebühr erhöht sich, wenn die Arbeit des Anwalts besonders aufwändig war. Hinzu kommen Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer, wie oben (=380,80 €).

 

Für Menschen mit geringem Einkommen/Vermögen empfiehlt es sich beim Amtsgericht vorab einen Beratungshilfeschein zu holen.

 

Für die gerichtliche Tätigkeit in erster Instanz fällt eine zusätzliche Rahmen-Termingebühr i.H.v. 280,-- € an. Das bedeutet, dass ein Verfahren nach Abschluss der 1. Instanz 714,-- € kosten kann.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:

Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier

Hauptstraße 45
97262 Hausen bei Würzburg (Rieden)

Telefon 09722 - 944 28 98
Mail:
info@kanzlei-angenvoort-baier.com

www.kanzlei-angenvoort-baier.com

USt-Id-Nr.: DE 316 280 506

Finanzamt Würzburg

 

 

 

Fotos: Andrea Angenvoort-Baier, Stockfotos

Rechtliches:

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde gemäß § 8 BRAO von der bayerischen Landesjustizverwaltung über die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Friedrichstr. 7,  D-96047 Bamberg verliehen.


Die zuständige Aufsichtsbehörde ist ebenfalls die Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Der Berufstätigkeit liegt die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde. Die Vorschriften sind einzusehen unter

Die im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltende Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, D-80333 München

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